Faktencheck: EEG

Was 2021 für EEA bedeutet und Wissenswertes rund um das EEG

Wie viele EEA sind von der Abschaltung bedroht?

Ab 2021 sind bis zu 6.000 Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEA) im Bereich Windenergie von der Abschaltung bedroht. Alleine die Erzeugungsleistung dieser EEA summiert sich auf 3.800 – 4.000 MW. In den folgenden Jahren sind je 2.300 – 2.400 MW an Windenergieleistung betroffen (Quelle: Ebenda). Des Weiteren sind Solarparks sowie Biogasanlagen betroffen.

Der Kraftwerksblock eines Kohlekraftwerkes hat im Durchschnitt eine elektrische Leistung von 1.000 MW.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kohlekraftwerk

Die Bruttoleistung des Kernkraftwerks Isar 2 liegt bei 1.485 MW und wird zum 31. Dezember 2022 vom Netz gehen.

Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Kernkraftwerk_Isar

Ist die Klimawende durch den Rückbau gefährdet?

Ja. 2.402 MW an Windkraftleistung wurden im Jahr 2018 in Deutschland an Land installiert. Setzt sich diese Entwicklung fort, kommt es in Deutschland zu einer Reduzierung der installierten Erzeugungsleistung bei Windkraftanlagen. Die Ziele der Bundesregierung sind damit nicht zu erreichen.

Der geplante Atomausstieg sowie die mögliche Stilllegung oder Reduzierung der Leistung von Kohlekraftwerken in Kombination mit dem drohenden Rückbau von EEA ist zudem eine Herausforderung für die landesweite Versorgungssicherheit. Mittelfristig wird die gesamte Erzeugungskapazität reduziert, welche eigentlich von EEA getragen werden sollte.

Was ist das EEG?

Das Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien mit dem Kurztitel: Erneuerbares-Energien-Gesetz (EEG) regelt die bevorzugte Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energiequellen in das Stromnetz und garantiert den Energieerzeugern eine festgelegte Einspeisevergütung.

Abnahmepflicht

Die Betreiber der öffentlichen Stromnetze in Deutschland sind durch das EEG verpflichtet, Strom aus erneuerbaren Energiequellen mit Vorrang abzunehmen.

Laufzeit der EEG Vergütung

Der Netzbetreiber zahlt dem Energieproduzenten für die Laufzeit von 20 Jahren, zzgl. dem Rumpfjahr der Anlagenerrichtung, eine festgesetzte Vergütung für die eingespeiste Energie.

Endverbraucher

Die Stromkunden als Endverbraucher der erzeugten Energie werden durch ihren Elektrizitätsversorger mit Strom beliefert. Für den verbrauchten Strom zahlen die Endverbraucher einen Preis an die Elektrizitätsversorger der unter anderen Kostenbestandteilen auch die EEG-Umlage beinhaltet.

Woher kommt die EEG-Umlage?

Der Elektrizitätsversorger kauft den Strom, welchen er an die Endkunden liefert, zum Teil an der Strombörse. Die Netzbetreiber verkaufen den Strom, den sie von den Erneuerbare-Energien-Anlagen (EEA) abnehmen, an der Strombörse.

  • Der Preis an der Strombörse bildet sich nach Angebot und Nachfrage. Ein hohes Stromangebot reduziert den Preis.
  • Unabhängig vom Börsenstrompreis erhält der Erzeuger von regenerativer Energie eine festgelegte Vergütung nach dem EEG.
  • Einen Teil der Vergütung, in Höhe des Börsenstrompreises, erhält er vom Netzbetreiber.
  • Den zweiten Teil, in Höhe der Differenz zwischen dem Börsenstrompreis und der festgesetzten Vergütung, erhält der Erzeuger aus der EEG-Umlage.

Die Höhe der EEG-Umlage steigt folglich, je niedriger der Strompreis an der Strombörse ist.

Zahlen alle Stromkunden die EEG-Umlage?

Nicht alle Stromkunden bezahlen die EEG-Umlage für den von ihnen verbrauchten Strom. Sonderregelungen für stromintensive Unternehmen befreien diese teilweise von der EEG-Umlage. Produzierende Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und mehr als 1.000.000 kWh pro Jahr verbrauchen zahlen noch 10% der EEG-Vergütung, Unternehmen mit einem Verbrauch über 100 GWh/a nur noch 0,05 ct/kWh.

Wer zahlt die Kosten für die Energiewende?

Die Kosten für die Energiewende werden damit von Bürgern sowie klein- und mittelständischen Unternehmen getragen. Größere Unternehmen profitieren von sinkenden Preisen an der Strombörse durch den vermehrten Einsatz von EEA.

Was passiert nach dem Ende der EEG-Vergütung?

Nach dem Auslaufen der festgesetzten Vergütung für den erzeugten Strom, können die Erzeugungsanlagen noch weiter Strom produzieren und in das Stromnetz einspeisen. Der Strom kann an der Strombörse verkauft werden. Der Strompreis für die Bürger sinkt, da eine EEG-Umlage für den eingespeisten Strom nicht mehr gezahlt werden muss.

Werden die EEA nach der EEG-Vergütung weiter betrieben?

Nur wenige EEA werden nach dem Auslaufen der EEG-Vergütung noch weiter betrieben. Auch, wenn der technische Weiterbetrieb möglich ist, reichen die Erlöse für den verkauften Strom an der Strombörse nicht aus, um die Betriebskosten zu decken.

Weiterbetrieb aus reiner Überzeugung nicht möglich

Selbst, wenn die Betreiber der Erzeugungsanlagen Überzeugungstäter beim Klimaschutz sind und Verluste tragen würden, werden sie ihre Anlagen abschalten müssen. Nach dem Steuerrecht ist eine Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht als „Liebhaberei“ definiert. Die Tätigkeit ist damit der privaten Lebensführung zugeordnet. Alle Kosten müssen aus dem privaten Vermögen getragen werden, was den Weiterbetrieb der Erzeugungsanlage nahezu unmöglich macht.

Betriebskosten von Windkraftanlagen

(vgl. Perspektiven für den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen nach 2020, Deutsche Windguard, Dez. 2017)

Börsenstrompreis

Der Marktwert für Windstrom aus Anlagen, die an Land stehen, lag im Jahresmittel 2017 bei 2,77 ct/kWh.

Windenergie Report Deutschland 2017 – Windmonitor, Fraunhofer IEE, 2018

Gibt es Lösungen zum Weiterbetrieb?

Bekannte Lösungsansätze aus dem Strommarkt sind Stromverkaufsverträge, bei denen die Stromerzeuger ihren Strom direkt an einen Stromhändler verkaufen. Die Angebote werden individuell für jede Erzeugungsanlage kalkuliert und liegen kaum über dem Börsenstrompreis. Die Stromhändler behalten sich die Abschaltung der Erzeugungsanlagen vor, wenn ein Mindesterlös aus dem Stromverkauf für den Stromhändler unterschritten wird. Zahlungen an den Anlagenbetreiber werden dadurch unsicher. Die Betriebsführung der Erzeugungsanlagen erfolgt regelmäßig nach dem „Low Budget-Konzept“ (vgl. Deutsche Windguard), was die Einstellung des Weiterbetriebes bei größeren Defekten bedingt.

Alternative Lösungsansätze aus dem Strommarkt sind angekündigt, scheitern aber häufig an den gesetzlichen Regularien für den Energiemarkt.

Die ExaMesh-Lösung ist eine Alternative, die vom Energiemarkt gelöst ist und nach den geltenden Regularien funktioniert.

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